Im Rahmen der Dorn-Methode wird immer wieder die Frage nach einer Qualitätssicherung gestellt.
Ein Bereich dieser Fragestellung betrifft die Dokumentation der Behandlung und damit die Reproduzierbarkeit der Dorn-Therapie.
Um innerhalb dieser Qualitätsfrage weiter zu kommen, muß erst einmal eine gemeinsame Sprache gefunden werden. Welche Strukturen und in welchen Ebenen wird ertastet und daraus folgend auch behandelt?
Eine gleiche Sprache und Wortwahl kann es über ein ähnliches oder gemeinsames Therapie-Blatt zur Dokumentation geben. Dieses sollte verschiedene Kriterien erfüllen wie z.B.: Klarheit in der Handhabung und dadurch schnelle Anwendung, effiziente Gestaltung, kompakte Strukturierung für die spezifischen Ansprüche der Therapie, Integrierung in die bisherigen Diagnoseblätter und Patientenkarteien, Verwendbarkeit bei den verschiedenen Aspekten der Dornbehandlung.
Generell besteht eine Dokumentationspflicht für alle medizinischen Fachberufe über die Sorgfaltspflicht!
Jeder Therapeut ist wegen der Sorgfaltspflicht zu einer Niederschrift von Befragung, Befund und Behandlung angehalten, auch im Sinne eines Nachweises wenn es um eine Nachbetrachtung von Behandlungen geht. Dies ist durch das Therapie-Blatt vollständig erfüllt. Aber diese Pflicht möchte ich im positiven Sinn sehen, mit forschendem Geist gegenüber der eigenen Arbeit zu stehen und immer wieder von einem anderen Standpunkt und Aspekt mögliche aktuelle Zusammenhänge beim Patienten erkennen und behandeln zu können.
Die notierten Eigenübungen für den Patienten kann der Therapeut bei einer Folgebehandlung kurz überprüfen, auf diese Weise ein Bild über die Mitarbeit erhalten und eventuell nötige Korrekturen geben. Die Größe DIN A 5 ist für das Therapie-Blatt empfehlenswert, da die Patientenkarteien dem meist entsprechen und so als Einlageblatt gut paßt.
Zur Handhabung: Es wird ausschließlich das Behandelte aufgeschrieben und jeweils auf der behandelten Seite angekreuzt. Bei einer Behandlung von Querfortsätzen (QF) und Rippen werden diese auf der entsprechenden Seite und Wirbelhöhe handschriftlich vermerkt. Behandlungen von peripheren Gelenken werden frei aufgeschrieben und dazu notiert, ob diese erfolgreich für die Beschwerden waren oder keine Veränderung bewirkt haben. Bei einer erfolgreichen Behandlung werden diese Gelenke als Eigenübung gegeben.
Funktionelle Beinlängenverlängerungen werden in ihrem gesamten summierten Werten rechts und links aufgeschrieben, jedoch sind Behandlungsschritte nicht auf zu addieren, die mehrfach hintereinander ausgeführt sind (Cave Befundungsfehler). Die erfolgreichen Übungen werden dem Patienten immer beidseitig mitgegeben und notiert. Normalwerte sind unter 1,5 cm und wenige Maximalwerte bis zu 3 cm! Ganz selten gibt es Werte darüber und diese sind anatomische Differenzen. Bei ungefähr der Hälfte der Patienten gibt es nur auf einer Seite einen Wert und das andere Bein wird mit 0,0 aufgeschrieben. Alle Eigenübungen, die der Patient während der Behandlung erhält, werden von Hand am unteren Rand notiert.